SV Sehestedt von 1946 e.V.
Beitragssatzung des Vereins Sportverein Sehestedt 1946 e.V.
Präambel
Diese Satzung regelt die Höhe der Mitgliedsbeiträge für Mitglieder vom Sportverein Sehestedt 1946 e.V.
§ 1
Beitragshöhe
Aktive Mitglieder
Der Jahresbeitrag für Einzelpersonen
Jugend: 40 €
Erwachsene: 70 €
Passive Mitglieder
Für Einzelpersonen
Erwachsene: 32 €
Familienbeitrag
Der Jahresbeitrag 100 €
Ermäßigter Beitrag
Schüler(nach vollendetem 18.Lebensjahr),Studenten,Wehr-oder Ersatzdienst,Schwerbehinderte (ab einen Grad von 50%)
beträgt der Jahresbeitrag 40€
Juristische Personen
Jahresbeitrag mindestens 150 €
§ 2
Aufnahmegebühr
Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.
§ 3
Fälligkeit
Die Fälligkeit der Beiträge regelt die Vereinssatzung vom Sportverein Sehestedt1946 e.V. unter § 6 Absatz 3 und 4
§ 4
Gebühren
a)Wenn ein Mitglied aufgrund Zahlungsverzuges (nach zweimaliger Zahlungsaufforderung) angemahnt wird zahlt das Mitglied Mahngebühren in Höhe von fünf Euro (5,00 €) je Mahnschreiben.
b)Wird eine Lastschrift nicht eingelöst und es trifft den Verein kein Verschulden,werden dem Mitglied die anfallenden Bankgebühren in Rechnung gestellt.
§ 5
Änderung der Beitragshöhe
Ergibt sich aus der Satzung Sportverein Sehestedt 1946 e.V. § 6 Absatz 1.
§ 6
Änderung der Beitragssatzung
Änderungen dieser Beitragssatzung kann nur eine ordentliche Jahreshauptversammlung des Sportverein Sehestedt 1946 e.V. mit einfacher Mehrheit beschließen.
§7
Inkrafttreten
Diese Beitragssatzung tritt unmittelbar nach Beschlussfassung der ordentlichen Jahreshauptversammlung des Sportverein Sehestedt 1946 e.V. am 04.03.2011 in Kraft.
Die vorstehende Beitragssatzung wurde am 04.03.2011 errichtet.
Die Beitragshöhe, lt. § 5 der Beitragssatzung, wurde auf der Jahreshauptversammlung am 26.02.2016 durch die Versammlung geändert.
Die geänderte Beitragshöhe gilt ab dem 01.01.2016
Sportverein Sehestedt 1946 e.V.
Der Vorstand